Infos zur AKM
Diese Informationen wurden uns so vom Regionalobmann der Chorregion 3 (Innviertel) des Chorverbandes OÖ. übermittelt. Das heißt nicht, dass alles zu hundert Prozent richtig sein muss und sie erheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie Sollen lediglich zur Aufklärung mancher Unstimmigkeiten oder Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der AKM beitragen.
Nachdem es zu Verunsicherungen gekommen ist, ob Veranstaltungen wie Adventkonzerte, oder
ähnliches (Traditionsveranstaltungen allgemein, etc.) AKM befreit sind, habe ich mit dieser
Institution Kontakt aufgenommen. Nach einem längeren Telefonat mit Fr. Hornung von der AKM
Geschäftsstelle Linz, kann ich euch folgende Informationen weiterleiten:
Laut Definition sind „die Umrahmungen von religiösen Feiern/Veranstaltungen mit liturgischem
Hintergrund“ von AKM-Beiträgen befreit. Das ist also bei Advent-Veranstaltungen der Fall.
WICHTIG: Jede Veranstaltung, auch wenn sie von AKM-Beiträgen befreit ist, ist
meldepflichtig!
Das Wesentliche daran ist allerdings, dass bei solchen Veranstaltungen keine Umsätze(!) erzielt
werden. Dazu zählen nicht nur Eintrittsgelder, sondern auch freiwillige Spenden!
Hierzu gilt es also zu beachten, dass bei offizieller Werbung (Plakate, Homepage, Facebook, etc.)
für entsprechende Veranstaltungen, keine Floskeln wie „Eintritt: freiwillige Spende“ oder ähnliches
aufscheinen. Die Deklaration bzw. Titel der Veranstaltungen ist dabei aber nicht ausschlaggebend!
Sollte keine Meldung erfolgen, behaltet sich die AKM vor, einen Grundbetrag pro angenommenem
Veranstaltungsbesucher einzuheben. Diese Regelung ist leider für uns wenig nachvollziehbar und
die entsprechende Vorschreibung bzw. die Berechnungsgrundlage ist wenig transparent.
Genau diese Handhabung gilt es in jedem Fall seitens der AKM zu überdenken und ich werde es
bei der nächsten Präsidiumssitzung ansprechen.
Ich weiß, dass gerade bei diesem Thema oftmals die Wogen sehr hochgehen und es oft auch
schon zu Ungereimtheiten gekommen ist, jedoch bitte ich euch, die Informationen erstmal so
hinzunehmen. Ich werde mich um weitere Regelung bzw. mehr Transparenz seitens der AKM
bemühen. Dies muss allerdings erst mit höherer Instanz innerhalb des CHVOOE besprochen
werden.
Ich schicke euch als weiteren Anhang die aktuellen Informationen, die mir auch von der
Geschäftsstelle übermittelt wurden. Dort sind auch einige Beispiele für die Berechnungsgrundlage
von Vorschreibungen zu finden.
Für die öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Musik und Texte steht den Komponisten,
Autoren und sonstigen Rechteinhabern gemäß Urheberrecht eine faire Bezahlung zu. Die AKM hebt diese
Tantiemen treuhhändig ein und gibt sie an die Musik-Schaffenden und andere Berechtigte weiter.