Sängerrunde St. Marienkirchen

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Zum Thema DATENSCHUTZ:
Wer sich durch eine namentliche Erwähnung oder eine
photographische Darstellung auf der Homepage der Sängerrunde St. Marienkirchen in seiner Privatsphäre auf den Schlips getreten fühlt, kann uns das gerne jederzeit mitteilen (Kontaktdaten im Impressum und in der Datenschutzerklärung). Wir werden das dann so rasch wie möglich bereinigen!

Im Übrigen sollten sich alle darüber im Klaren sein, dass man damit rechnen muss hier ein Bild von sich zu finden, wenn man eine Veranstaltung der Sängerrunde besucht, dabei wird fast immer fotografiert.

 

Infos zur AKM

Diese Informationen wurden uns so vom Regionalobmann der Chorregion 3 (Innviertel) des Chorverbandes OÖ. übermittelt. Das heißt nicht, dass alles zu hundert Prozent richtig sein muss und sie erheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie Sollen lediglich zur Aufklärung mancher Unstimmigkeiten oder Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der AKM beitragen.

 

Nachdem es zu Verunsicherungen gekommen ist, ob Veranstaltungen wie Adventkonzerte, oder 

ähnliches (Traditionsveranstaltungen allgemein, etc.) AKM befreit sind, habe ich mit dieser 

Institution Kontakt aufgenommen. Nach einem längeren Telefonat mit Fr. Hornung von der AKM 

Geschäftsstelle Linz, kann ich euch folgende Informationen weiterleiten:

Laut Definition sind „die Umrahmungen von religiösen Feiern/Veranstaltungen mit liturgischem 

Hintergrund“ von AKM-Beiträgen befreit. Das ist also bei Advent-Veranstaltungen der Fall.

 

WICHTIG: Jede Veranstaltung, auch wenn sie von AKM-Beiträgen befreit ist, ist 

meldepflichtig!

 

Das Wesentliche daran ist allerdings, dass bei solchen Veranstaltungen keine Umsätze(!) erzielt 

werden. Dazu zählen nicht nur Eintrittsgelder, sondern auch freiwillige Spenden! 

Hierzu gilt es also zu beachten, dass bei offizieller Werbung (Plakate, Homepage, Facebook, etc.) 

für entsprechende Veranstaltungen, keine Floskeln wie „Eintritt: freiwillige Spende“ oder ähnliches 

aufscheinen. Die Deklaration bzw. Titel der Veranstaltungen ist dabei aber nicht ausschlaggebend!

 

Sollte keine Meldung erfolgen, behaltet sich die AKM vor, einen Grundbetrag pro angenommenem 

Veranstaltungsbesucher einzuheben. Diese Regelung ist leider für uns wenig nachvollziehbar und 

die entsprechende Vorschreibung bzw. die Berechnungsgrundlage ist wenig transparent. 

Genau diese Handhabung gilt es in jedem Fall seitens der AKM zu überdenken und ich werde es 

bei der nächsten Präsidiumssitzung ansprechen.

Ich weiß, dass gerade bei diesem Thema oftmals die Wogen sehr hochgehen und es oft auch 

schon zu Ungereimtheiten gekommen ist, jedoch bitte ich euch, die Informationen erstmal so 

hinzunehmen. Ich werde mich um weitere Regelung bzw. mehr Transparenz seitens der AKM 

bemühen. Dies muss allerdings erst mit höherer Instanz innerhalb des CHVOOE besprochen 

werden.

Ich schicke euch als weiteren Anhang die aktuellen Informationen, die mir auch von der 

Geschäftsstelle übermittelt wurden. Dort sind auch einige Beispiele für die Berechnungsgrundlage 

von Vorschreibungen zu finden.

AKM - INFORMATIONSBLATT
Rahmenvereinbarung AKM – Chorverband Österreich (ehemals Österr. Sängerbund)
Für die öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Musik und Texte steht den Komponisten,
Autoren und sonstigen Rechteinhabern gemäß Urheberrecht eine faire Bezahlung zu. Die AKM hebt diese
Tantiemen treuhhändig ein und gibt sie an die Musik-Schaffenden und andere Berechtigte weiter.
INFOBLATT Rahmenvertrag Chorverband Öste
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